kann im vorliegenden Verfahren jedoch nur die tatsächlichen Handlungen der Behörden auf ihre Grundrechtskonformität überprüfen, nicht hypothetische. Wie bereits oben ausgeführt, erlaubt das Kundgebungsreglement der Stadt Bern Spontankundgebungen mit Meldung nur bis zum zweiten Tag nach einem unvorhergesehenen Ereignis, und das auf Verordnungsstufe geregelte Bewilligungsverfahren verlangt grundsätzlich ein Gesuch bis spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung. Spätere Gesuche bleiben aber ausdrücklich möglich bzw. wird deren Prüfung nicht ausgeschlossen.