Es besteht somit ein legitimer Zweck für die Sanktionierung des Nichteinholens der erforderlichen Bewilligung. Ausserdem ist die Stadt Bern als Bundeshauptstadt, in der sich neben der Bundesregierung und dem Parlament auch zahlreiche ausländische Vertretungen befinden, ein überaus häufiger Austragungsort von Kundgebungen und vielen anderen Veranstaltungen. Es besteht somit zur Wahrung der öffentlichen Ordnung ein verstärktes öffentliches Interesse, verschiedene Nutzungsinteressen am öffentlichen Grund insbesondere aus sicherheits- und verkehrstechnischen Gründen zu koordinieren.