Die Demonstration lief friedlich ab. Herr Rai wurde schliesslich für die Organisation einer nicht bewilligten Kundgebung zu einer Geldbusse von GPB 350.00 verurteilt. Herr Rai rügte diese Verurteilung als unverhältnismässig, da sie einzig auf der Nichteinholung der Bewilligung beruhe und den späteren friedlichen Verlauf der Kundgebung nicht in Betracht gezogen habe. Der Gerichtshof erwog insbesondere, es sei nicht aufgezeigt worden, dass das Bewilligungserfordernis an sich eine abschreckende Wirkung für Demonstrationen habe. Vielmehr soll vor nicht bewilligten Demonstrationen abgeschreckt werden.