Ausserdem war der Beschuldigte vorliegend nicht blosser Teilnehmer, sondern (Mit-)Organisator der Veranstaltung. Noch am ehesten vergleichbar ist die hiesige Angelegenheit mit dem Fall betreffend die Entscheidung des EGMR Rai und Evans gegen das Vereinigte Königreich vom 17. November 2009. Herr Rai war Organisator einer Kundgebung gegen den Irakkonflikt. Diese fand gegenüber dem Sitz des britischen Premierministers statt. Eine Bewilligung wurde absichtlich und im Bewusstsein der Strafbarkeit nicht eingeholt. Die Demonstration lief friedlich ab.