Hingegen erachtete er in anderen Fällen eine Geldbusse nicht als unverhältnismässig (Entscheidung des EGMR Ziliberberg gegen Moldavien vom 4. Mai 2004, Entscheidung des EGMR Rai und Evans gegen das Vereinigte Königreich vom 17. November 2009). Im Allgemeinen muss der Eingriff in die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden können. Nach der Rechtsprechung des EGMR muss er einem dringenden gesellschaftlichen Bedürfnis entsprechen. Die getroffene Massnahme muss in einem angemessenen