8 Im Urteil des Bundesgerichts 1C_140/2008 vom 17. März 2009 wurde die Revision des Ortspolizeireglements der Stadt Thun einer abstrakten Normenkontrolle unterzogen. Dieses Reglement sah, gleich wie dasjenige der Stadt Bern, eine Bewilligungspflicht für Kundgebungen bzw. eine Meldepflicht für Spontankundgebungen spätestens am zweiten Tag nach einem unvorhergesehenen Ereignis vor.