Hätte es sich nur um eine Pressemitteilung, d.h. ohne Appellfunktion gehandelt, so wäre die Veranstaltung nicht wegen der am 23. Oktober 2017 geschlossenen Kroatischen Botschaft am 24. Oktober 2017 wiederholt worden. Zudem ist auch der gewählte Veranstaltungsort der Kroatischen Botschaft überhaupt nur mit einer Appellfunktion der Veranstaltung erklärbar. Der Beschuldigte gesteht sodann in seinen Ausführungen gar selbst indirekt ein, dass die Aktion als Kundgebung hätte benannt werden können. Sie sollte nach seinen Worten einen «Nutzen», eine «Wirkung» haben (vgl. pag. 108 und 127 unten).