Wenn es als Kundgebung anerkannt wird, war es mit den Standards der EMRK kohärent und es besteht eine Konvention zwischen der Schweiz und EMRK, 3. Es sei die Verfügung für eine friedliche Pressemitteilung und auch Kundgebung rechtswidrig und daher sei es aufzuheben. Wie ich bereits erwähnt habe, in einer demokratischen Gesellschaft mit humanitären Tradition die Melde- und Bewilligungspflicht sollen vor den friedlichen Demonstrationen bzw. Kundgebung/Pressemitteilung keine Hindernisse darstellen. Es sollen dementsprechend keine abschreckenden Sanktionen ergriffen werden.