1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 31. Mai 2018 wurde A.________ (im Folgenden: Beschuldigter) der Widerhandlung gegen das Kundgebungsreglement der Stadt Bern durch unbewilligte Kundgebung auf öffentlichem Grund schuldig erklärt. Von einer Bestrafung wurde Umgang genommen. Dem Beschuldigten wurden allerdings die Verfahrenskosten von CHF 950.00 zur Bezahlung auferlegt (pag. 70 ff.).