1. Zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend CHF 4‘950.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt; 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 900.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt; 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘846.80; 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘800.00. II.