Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälliger Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB). Das monatliche Nettoeinkommen des Beschuldigten beträgt gemäss seinen eigenen Aussagen vom 23. Mai 2017 bei der Staatsanwaltschaft netto CHF 3‘700.00 (pag. 28, Z. 148). Abzüglich des Pauschalabzuges von 20% für Krankenkassen und Steuern ist die Höhe des Tagessatzes auf CHF 90.00 festzusetzen.