20. Strafmass Unter Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponenten erachtet die Kammer für das Nichtwahren eines ausreichenden Abstands beim Hintereinanderfahren, das Rechtsüberholen und die unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel – alles begangen auf der Autobahn – eine Geldstrafe von 65 Tagessätzen als angemessen. Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00.