_ und J.________ als auch des nachfolgenden Fahrzeugs auf dem ersten Überholstreifen verhindert. Mitberücksichtigt werden müssen gleichzeitig das rege Verkehrsaufkommen und die gefahrene Geschwindigkeit von rund 100 km/h, womit ohne Not eine gefährliche Verkehrssituation herbeigeführt wurde. Im Verhältnis zum Strafrahmen ist von einem leichten Verschulden auszugehen, wobei es sich aufgrund der genannten Aspekte rechtfertigt, über die von den Richtlinien empfohlene Strafe hinauszugehen. 18.2 Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte handelte grobfahrlässig.