und J.________ und sodann durch den erneuten Wechsel auf den ersten Überhostreifen vor ein weiteres Fahrzeug, welches durch diesen Fahrstreifenwechsel zum Abbremsen veranlasst wurde, verletzt. Die in dieser Form vollzogenen Fahrmanöver des Beschuldigten beinhalteten ein grosses Gefährdungspotenzial. Eine ohne weiteres denkbare Kollision wurde einerseits durch die sofortige Reaktion der Zeugen G.________ und J.________ als auch des nachfolgenden Fahrzeugs auf dem ersten Überholstreifen verhindert.