21 18. Asperation: Unvorsichtige Fahrstreifenwechsel 18.1 Objektive Tatschwere Die Vorinstanz hielt zutreffend fest, dass die VBRS-Richtlinien für den unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel keine Referenzstrafe vorsehen. Den Vorbemerkungen zu den SVG-Richtlinien ist zu entnehmen, dass grobe Verkehrsregelverletzungen in der Regel mit einer Strafe ab 12 Strafeinheiten zu sanktionieren sind. Dies entspricht erneut sowohl der aktuellen Fassung (Stand 01.07.2017, S. 7) als auch der zum Begehungszeitpunkt geltenden Fassung (Stand 01.07.2015, S. 7).