Für das Rechtsüberholen erscheint für sich alleine beurteilt eine Strafe von 20 Strafeinheiten als angemessen. Unter Anwendung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer zu einer asperierten Strafe von 15 Strafeinheiten, so dass die Einsatzstrafe von 20 auf 35 Strafeinheiten zu erhöhen ist.