20 17. Asperation: Rechtsüberholen 17.1 Objektive Tatschwere Die Vorinstanz verweist für die Strafzumessung erneut auf die entsprechenden VBRS-Richtlinien, welche für eine grobe Verkehrsregelverletzung durch Rechtsüberholen auf Autobahnen eine Strafe ab 12 Strafeinheiten mit einer Verbindungsbusse von mindestens CHF 500.00 vorsehen. Dies entspricht erneut sowohl der aktuellen Fassung (Stand 01.07.2017, S. 23) als auch der zum Begehungszeitpunkt geltenden Fassung (Stand 01.07.2015, S. 23). Geschützes Rechtsgut von Art.