Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) sehen für Widerhandlungen auf Autobahnen und Autostrassen bei zu nahem Aufschliessen (krasse Fälle, Abstand von 0.5 Sekunden und weniger) eine Strafe ab 12 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 500.00 vor. Dies entspricht sowohl der aktuellen Fassung (Stand 01.07.2017, S. 23) als auch der zum Begehungszeitpunkt geltenden Fassung (Stand 01.07.2015, S. 23). Zur Anwendbarkeit der VBRS-Richtlinien wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag.