19 16. Einsatzstrafe: Nichtwahren eines ausreichenden Abstands beim Hintereinanderfahren 16.1 Objektive Tatschwere Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) sehen für Widerhandlungen auf Autobahnen und Autostrassen bei zu nahem Aufschliessen (krasse Fälle, Abstand von 0.5 Sekunden und weniger) eine Strafe ab 12 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 500.00 vor.