Damit weiss er um die Gefährlichkeit beim Fahrspurenwechsel im Kolonnenverkehr. Angesichts der hohen Geschwindigkeit von 100 km/h sowie der bereits beschriebenen erhöhten Gefahren eines Unfalls bei regem Verkehrsaufkommen, welche eine erhöhte Aufmerksamkeit des Beschuldigten gefordert hätten, wiegt die Unvorsichtigkeit des Beschuldigten insgesamt schwer. Der Beschuldigte versuchte schnellstmöglich voran zu kommen, ohne Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer. Erneut vertraute er darauf, dass die Fahrspurenwechsel folgenlos verlaufen würden. Damit handelte der Beschuldigte bewusst fahrlässig.