Der Beschuldigte hat im dichten Verkehr die vorhandenen Lücken gezielt ausgenutzt, um schneller voran zu kommen. Er gab selbst zu, dass er in Eile gewesen und am besagten Tag zu spät zur Arbeit erschienen ist. Das gesamte Fahrmanöver des Beschuldigten war schlicht ein gefährliches und rücksichtsloses Vordrängeln im dichten Verkehr. Die gefahrenen Geschwindigkeiten waren zudem mit 100 km/h hoch. Es mag auch sein, dass ein Verhalten wie dasjenige des Beschuldigten im dichten Verkehr auf den Autobahnen heute regelmässig vorkommt und er jeden Zweiten anzeigen müsste, nachdem was er alles auf der Strasse sehe und erlebe (pag. 25, Z. 52-53). Dies ist jedoch nicht erheblich für die Frage der