36 Abs. 5 lit. a VRV für Autobahnen beim Fahren in parallelen Kolonnen vorsieht. Gestattet ist, rechts an andern Fahrzeugen unter Wechsel des Fahrbahnstreifens vorbeizufahren (sog. Vorfahren), wenn dies ohne Behinderung des übrigen Verkehrs möglich ist. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist hingegen gemäss Art. 8 Abs. 3 Satz 2 VRV ausdrücklich untersagt. Beim Fahren in parallelen Kolonnen auf Autobahnen darf deshalb in keinem Falle durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen rechts überholt werden.