So sagte er selbst, er sei in Eile gewesen. Es könne sein, dass er mit dem Auffahren habe bewirken wollen, dass der Personenwagen des Zeugen G.________ auf den ersten Überholstreifen wechsle, damit er habe vorbeifahren können. Diese Spur sei schliesslich zum Überholen da. Dem Beschuldigten waren die Abstandsregeln bekannt und damit wusste er auch um die Gefahren einer Auf-