_ und J.________ auf der zweiten Überholspur mit einem Abstand von wenigen Metern hinterher und wollte sie dadurch zum Fahrspurenwechsel bewegen. Gemäss der erwähnten Faustregel wäre bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h ein Abstand von 50 Metern ausreichend. Selbst wenn diese Faustregel nicht absolut gilt, ist der vorliegende Abstand von nur wenigen Metern im Vergleich dazu sehr tief und unter keinen Umständen ausreichend. Ein rechtzeitiges Bremsmanöver wäre bei diesem Abstand kaum mehr möglich gewesen.