12 G.________ und J.________ wieder auf die zweite Überholspur. Dabei musste der nun hinter dem Beschuldigten fahrende Zeuge kurz brüsk abbremsen, um eine Kollision zu verhindern. Kurze Zeit später wechselte der Beschuldigte erneut auf die erste Überholspur, wobei er mit seinem Manöver erneut andere Verkehrsteilnehmer zum Bremsen veranlasst hat, um eine Kollision zu verhindern. III. Rechtliche Würdigung