11 te. Was sie aber zusammenhängend erlebend hätten sehen müssen, grenze an einen völlig rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer, welcher die Gefahr von schweren Unfällen mit Gefährdung des Lebens der anderen Verkehrsteilnehmer schlicht in Kauf nehme (pag. 3). Der Zeuge G.________ sah sich aufgrund des Vorfalles veranlasst, den Beschuldigten anzuzeigen, was ein weiterer Hinweis darauf ist, dass die Manöver des Beschuldigten von erheblicher Tragweite gewesen sein müssen.