Trotz gewisser Erinnerungslücken sind ihre Aussagen konstant und schlüssig. Es gilt zu beachten, dass es sich um ein dynamisches Geschehen auf der Autobahn handelte, bei welchem sich sowohl die Zeugen G.________ und J.________ als auch die übrigen Verkehrsteilnehmer in ständiger Bewegung befanden und sich ihre Aufmerksamkeit nicht ständig auf den Beschuldigten beziehen konnte. Die Erinnerungslücken tun der Glaubwürdigkeit der Zeugen G.________ und J.________ deshalb keinen Abbruch. Sie schilderten das Wahrgenommene selbsterlebt und die Zeugin J.________ gestand ein, dass alles sehr schnell gegangen sei.