127, Z. 34-35). Die Distanz, als er vor ihnen eingebogen sei, habe vielleicht zwei oder drei Meter betragen (pag. 21, Z. 127). Die Zeugin J.________ führte sodann ebenfalls aus, dass er kurz auf dieser Spur geblieben sei und dann plötzlich blitzartig auf die zweite Spur gewechselt habe. Der Hintere habe vermutlich auch wieder bremsen müssen, da er sich reingedrückt habe (pag. 22, Z. 130-131). Sie habe weder das Aufschliessen auf der Mittelspur sehen können, noch habe sie gewusst, ob er den Fahrspurenwechsel jeweils durch Blinken angezeigt habe (pag. 21, Z. 101-103; pag. 21, Z. 118-119). Trotz gewisser Erinnerungslücken sind ihre Aussagen konstant und schlüssig.