Dabei habe er das Fahrmanöver so ausgeführt, dass er regelrecht in eine enge Fahrkolonne der Mittelspur gedrängt sei. In der Folge habe ein Fahrzeug auf der Mittelspur stark bremsen müssen (pag. 3). Auch dies gab er im Verlauf des weiteren Verfahrens konstant und frei von Widersprüchen zu Protokoll (pag. 14, Z. 117-119; pag. 123, Z. 11-13). Zudem werden seine Ausführungen durch die Schilderungen seiner Frau bestätigt. Sie habe das Fahrzeug des Beschuldigten plötzlich rechts wahrgenommen und gesehen, wie er «vor ine drückt» habe (pag. 21; Z. 92). Ihr Mann habe eine Vollbremsung machen müssen (pag. 21, Z. 95-96 u. Z. 122; pag. 127, Z. 34-35).