10 müssen, damit er nicht in ihren Vorgänger auf der Überholspur gekracht sei. Daraufhin habe der Zeuge G.________ selbst eine kurze heftige Vollbremsung einleiten müssen, ansonsten es zu einer Kollision gekommen wäre (pag. 2 f.; pag. 14, Z. 94-99; pag. 123, Z. 1-3). Weiter erwähnte der Zeuge G.________ seinen Hund, welcher sich in der Hundebox befand und aufgrund seines Bremsmanövers offensichtlich gegen die Box gestossen worden sein müsse und deshalb zu jaulen begonnen habe (pag. 3; pag. 14, Z. 100; pag. 123, Z. 8).