Diese Angaben bestätigte er gegenüber der Staatsanwaltschaft und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung und wiederholte, dass plötzlich rechts neben ihm das Auto nach vorne geschossen gekommen sei (pag. 13, Z. 80-81; pag. 122, Z. 43). Seine Aussagen sind konstant und frei von Widersprüchen. Er gestand ein, dass er das Ausbrechen und das Überholen erst bemerkt habe, als der Wagen ihre Sitzposition «passiert» habe (pag. 2; pag. 13, Z. 85-86). Der Zeuge G.________ schilderte sodann schlüssig und konstant, dass sowohl auf der Mittelspur als auch vor ihnen jeweils Autos gewesen seien.