8 lichen Hauptverhandlung sagte er schliesslich, dass normal hätte gefahren werden können. Es seien nicht allzu viele Autos gewesen (pag. 131, Z. 34). Er habe es so in Erinnerung, dass es einmal dort und einmal da ein Auto gewesen sei (pag. 131, Z. 43). Zu Beginn sprach der Beschuldigte übereinstimmend mit den Zeugen G.________ und J.________ von einem regen Verkehrsaufkommen. Es fällt auf, dass er im weiteren Verlauf des Verfahrens das Verkehrsaufkommen relativiert hat, weshalb auf seine tatnahen Aussagen abzustellen ist.