Der Zeuge G.________ beschrieb das Verkehrsaufkommen in seiner Anzeige vom 26. November 2016 auf allen drei Fahrspuren als recht intensiv. Er sei links aussen in einer Kolonne gefahren und auf der Mittelspur habe ebenfalls aufgeschlossener Kolonnenverkehr geherrscht. Der Verkehr habe in beiden Kolonnen mit den vorgeschriebenen 100 km/h abgewickelt werden können (pag. 2). Diese Aussagen bestätigte er anlässlich seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft und beschrieb für alle drei Spuren ein starkes Verkehrsaufkommen (pag. 12, Z. 51). Er führte aus, dass auf allen drei Spuren nur noch Autos gewesen seien.