Daran vermögen auch die Aussagen von G.________ nichts zu ändern. Dieser konnte sich nicht mehr an die Farbe des Fahrzeuges erinnern, meinte jedoch, dass es sich nicht um ein schwarzes Fahrzeug gehandelt habe (pag. 124, Z. 27-32). Bereits die genauere Betrachtung der Aufnahme des Fahrzeuges zeigt, wie schwierig es ist, die Farbe des Fahrzeu-