Dieses Kontrollschild lässt sich dem Fahrzeug des Beschuldigten zuordnen. Der Beschuldigte bestätigt, am 26. November 2016 um ca. 10.30 Uhr mit seinem roten L.________ mit der Kontrollschildnummer .________ auf besagter Strecke gefahren zu sein (pag. 8) bzw. dass er einen roten L.________ fahre (pag. 132, Z. 26). Das Fahrzeug auf dem vom Beschuldigten eingereichten Foto weist ebenfalls diese Kontrollschildnummer auf (pag. 227). Die Wahrnehmungen der Zeugin hinsichtlich der Farbe und des Kontrollschilds lassen sich damit mit den Aussagen des Beschuldigten in Einklang bringen. Daran vermögen auch die Aussagen von G._