5 10.1 Fahrzeug und Arbeitsweg des Beschuldigten sowie Zeitspanne des Vorfalls Der Beschuldigte reichte gemeinsam mit seiner Berufungserklärung resp. -begründung ein Foto eines L.________ ein (pag. 227). Er bemerkte, dass es sich um ein Bild seines Autos handle und stellte hierzu die bereits genannten Fragen: «Wo hat es hier quere gelbe Streifen? Wie sollte es hier zu einer optischen Täuschung kommen? Wo hat seine Frau rot gesehen hier, als sie nach hinten schaute?» (pag.