, H.________ und I.________ für die Zeitspanne vom 2. bis zum 30. November 2016 ein (pag. 225 f.). Weiter brachte er Erinnerungslücken der Zeugin im Hinblick auf die Farbe des Fahrzeugs vor und führte die Vermutung an, dass der Zeuge der Anführer sei und seine Frau mit reinziehe. Deshalb habe er [der Beschuldigte] nicht alle Beweise vorgelegt, da er gewusst habe, dass etwas schief laufe. Nun verlange er aber Beweise. Der Beschuldigte hat schliesslich ein Foto seines Fahrzeugs eingereicht und hierzu folgende Fragen aufgeworfen: «Wo hat es hier quere gelbe Streifen? Wo sollte es hier zu einer optischen Täuschung kommen?