8. Beweismittel Als Beweismittel liegen der Kammer neben der Anzeige vom 26. November 2016 (pag. 2 f.) und dem Anzeigerapport vom 9. Dezember 2016 (pag. 4 ff.) die Monatsjournale des Beschuldigten vom 1. Mai 2016 bis 31. Oktober 2017 (pag. 139 ff.), ein Internetverlaufprotokoll des Computers des Beschuldigten (pag. 82), die Streckenberechnung vom Wohnort bis zur Arbeitsstelle des Beschuldigten (pag. 84 ff.), ein Ausdruck von Geomaps mit Wegberechnung zwischen der K.________ und der Ausfahrt C.________ (pag. 135), die Tourenplanung und die Zeiterfassung des Beschuldigten (pag.