206, S. 29 der Urteilsbegründung): Das Gericht geht demnach davon aus, dass sich am 26.11.2016 auf dem fraglichen Autobahnabschnitt Folgendes zugetragen hat: 3  A.________ war auf dem Weg zur Arbeit. Er war in Eile, weil er realisierte, dass er einmal mehr zu spät zur Arbeit erscheinen wird;  Es herrschte reger Verkehr auf allen drei Spuren;  Mindestens auf den beiden Überholstreifen konnte mit 100 km/h gefahren werden;