2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 21. November 2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 174). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 24. Januar 2018 (pag. 219) reichte er am 12. Februar 2018 form- und fristgerecht eine Berufungserklärung ein. Er erklärte und begründete die vollumfängliche Anfechtung des Urteils (pag. 224 ff.). Mit Verfügung vom 14. Februar 2018 wurde der Beschuldigte aufgefordert, seine Eingabe vom 12. Februar 2018 innert 10 Tagen seit Erhalt der Verfügung persönlich zu unterzeichnen und zurückzusenden (pag.