1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 13. November 2017 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der groben Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen am 26. November 2016 auf der E.________ zwischen den Verzweigungen B.________ und C.________ durch Nichtwahren eines genügenden Abstandes beim Hintereinanderfahren, Rechtsüberholen und durch unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel vom 1. Überholstreifen auf den 2. Überholstreifen und umgekehrt, schuldig.