Dass die erwähnten Umstände ein erhebliches Misstrauen und eine Verweigerungshaltung des Beschwerdeführers gefördert haben, ist durchaus nachvollziehbar. Dem Therapieverlaufsbericht kann entnommen werden, dass sich der Beschwerdeführer in St. Johannsen offenbar kooperativ und gut verhalten hat, und erste Erfolge erzielt werden konnten. Die nun erfolgte Versetzung des Beschwerdeführers dürfte diese Fortschritte zumindest teilweise wieder in Frage gestellt haben, was jedoch nicht allein dem Beschwerdeführer anzulasten ist.