Die Ausführungen der BVD sind nur teils nachvollziehbar. Zwar ist durchaus zutreffend, dass Dr. med. D.________ das Gutachten in Kenntnis der Akten und damit auch der schwierigen Umstände im Zusammenhang mit dem Vollzug erstellt hat. Seine Prognose, dass nur äussert geringe Fortschritte zu erwarten seien, werden durch die Ausführungen der Therapeuten in der JVA St. Johannsen jedoch zumindest teilweise widerlegt. Die nachvollziehbaren Ausführungen der Therapeuten aus St. Johannsen sind aktueller als das bereits einjährige Gutachten von Dr. med. D.________ und gründen auf praktischen Erfahrungen. Im Gegensatz zum foren- sisch-psychiatrischen Gutachten von Dr. med. D.__