Die Fortschritte, die während der ca. drei vollwertigen Therapiejahre tatsächlich erreicht worden seien, seien bescheiden und wenig nachhaltig. Dass die Widrigkeiten im Vollzug als Erklärung für die Verweigerungsreaktion hinzugezogen würden, sei angesichts der dem Beschwerdeführer zur Verfügung stehenden Zeit nicht nachvollziehbar. Auch die Therapieabteilung Thorberg habe seit der Begutachtung im Jahr 2014 keine Fortschritte mehr feststellen können und die therapeutische Beeinflussbarkeit in Frage gestellt (amtliche Akten POM pag. 3 f.).