Es sei verfrüht davon auszugehen, dass die Massnahme aufgrund sehr geringer Beeinflussbarkeit erfolglos wäre (amtliche Akten BVD pag. 1905). Die Therapeuten begründen diesen Schluss nachvollziehbar damit, dass eine einsichts- und deliktorientierte Psychotherapie erst 2013 auf der TAT Thorberg habe beginnen können. Dabei hätten dem Beschwerdeführer deutliche Fortschritte attestiert werden können, welche mit der Befürwortung von Perspektiven einhergingen. Diese seien jedoch u.a. von den Vollzugsbehörden abgelehnt worden, was beim Beschwerdeführer aufgrund seiner Persönlichkeit zu einer Stagnierung der therapeutischen Fortschritte geführt habe.