1829 und 1830). Weiter müsse die Behandelbarkeit im Sinne einer einsichtsbasierten Veränderung der problematischen Verhaltensmuster als sehr gering eingestuft werden. Es müsse auch langfristig angenommen werden, dass sich im 9 Rahmen einer erkenntnis- und deliktorientierten Psychotherapie keine relevanten erwünschten Veränderungen mehr erreichen liessen (amtliche Akten BVD pag. 1830).