Die Blockaden seitens des Beschwerdeführers seien derart schwerwiegend gewesen, dass die geforderten Behandlungserfolge nicht hätten erreicht werden können und auf einem Niveau stagniert hätten, bei dem nicht von einer ausreichenden Risikosenkung durch die Therapie ausgegangen werden könne (amtliche Akten BVD pag. 1827). Mit den gängigen Mitteln sei aus Sicht des Gutachters in absehbarer Zeit nicht mit relevanten Therapieerfolgen im Sinne einer Verbesserung des selbstverantwortlichen Umgangs mit den Problembereichen zu rechnen (amtliche Akten BVD pag. 1829 und 1830).