Dr. med. D.________ gelangte zum Ergebnis, es müsse von einem erheblichen Missverhältnis aus Behandlungsdauer und dem zu erwartenden Erfolg ausgegangen werden (amtliche Akten BVD pag. 1818). Im Rahmen einsichtsorientierter Ziele seien die Erfolgsaussichten sehr gering (amtliche Akten BVD pag. 1819). Die Blockaden seitens des Beschwerdeführers seien derart schwerwiegend gewesen, dass die geforderten Behandlungserfolge nicht hätten erreicht werden können und auf einem Niveau stagniert hätten, bei dem nicht von einer ausreichenden Risikosenkung durch die Therapie ausgegangen werden könne (amtliche Akten BVD pag.