Zu Recht hat Dr. med. D.________ auch die Möglichkeit einer Therapie in einer anderen Einrichtung geprüft und festgehalten, dass auch eine Veränderung des Settings an der Behandelbarkeit nur wenig zu ändern vermöge (amtliche Akten BVD pag. 1818). Die Ressourcen des Beschwerdeführers seien mittlerweile aktiviert und ausgeschöpft. Die seit 2004 angestrebten und gut definierten Therapieziele hätten in den letzten 13 Jahren nur ansatzweise erreicht werden können. Seit 2015 würden keine weiteren Erfolge mehr festgestellt werden (amtliche Akten BVD pag. 1830 f.). Dr. med. D.__