Sein rechtliches Gehör bzw. sein Recht auf ein faires Verfahren werde dadurch verletzt. Zum einen fehle es an einer Begründung des Dispositivs, zum anderen sei ihm nicht die Möglichkeit gewährt worden, Ergänzungsfragen zu stellen. Schliesslich basiere die KoFako-Empfehlung auf einer einzigen Frage.